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Zwei-plus-Vier-Vertrag

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Zwei-plus-Vier-Vertrag Artikel

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie Frankreich, Vereinigte Staaten Amerika, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei und wurde am 12.09 1990 in Moskau unterzeichnet. Unter dem Titel "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" verzichteten die "Vier Mächte", die Hauptalliierten in dem Zweiten Weltkrieg, auf ihre Rechte in dem Bezug auf Deutschland. Diesem Vertrag gingen die 2+4-Gespräche voraus.

Der dadurch entstehende deutsche Staat erhielt die volle Souveränität und akzeptierte die Grenzen der DDR und der Bundesrepublik als endgültig, gab somit den Anspruch auf die seit dem Krieg unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, also das Deutschland östlich der Oder-Neiße Linie auf. Deutschland verzichtete mit dem Vertrag auf den Besitz atomarer, chemischer und biologischer Waffen. Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wurde auf 370 Tausend Mann beschränkt.

Der Vertrag regelte zusätzlich den Abzug der sowjetischen Truppen vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994.

Die Unterzeichner waren Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik, Lothar de Maizière für die DDR, Roland Dumas für Frankreich, Eduard Schewardnadse für die UdSSR, Douglas Hurd für Großbritannien und James Baker für die Vereinigte Staaten Amerika.

Faktisch war die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages Voraussetzung der alliierten Besatzungsmächte zu deren Zustimmung zur deutschen Souveränität, da ein Friedensvertrag nachdem Zweiten Weltkrieg nicht erfolgt war. Der Wortlaut "anstatt eines Friedensvertrages" war allerdings ca. eine Sprachregelung , um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.

Siehe auch: Abschließende Erklärung

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